10. Januar 2023

Lebenswerte Städte und Gemeinden

Antrag: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ beizutreten.
Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.

Details auf der Webseite:
http://lebenswerte-staedte.de